Asbesthaltiger, bituminöser Anstrich an Gusseisenrohre
Zum Schutz vor Kondenswasser, wurde bis 1990 bei Kaltwasserleitungen oftmals Bitumenanstriche mit Asbestfasern aufgetragen. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr, da die Asbestfasern im Kleber festgebunden sind. Bei Arbeiten an den Rohren, einer Demontage oder Brechen der Rohre kann eine Freisetzung von Asbestfasern jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von Gusseisenrohre mit einem asbesthaltigen, bituminösen Anstrich. Massnahmen gegen Asbestexposition: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503 / Suva Broschüre Nr. 84053.d. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze. Vorbereitungen: Die Rohre wenn möglich als ganzes und ohne Brechen demontieren. Wenn nicht möglich, können die Rohre durch kontrolliertes Brechen getrennt werden. Bei diesem Vorgehen die Rohre vorgängig an den zu brechenden Stellen mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen und mit einem ebenfalls mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit benetzten Tuch umwickeln. Mit einem Fäustel- oder Vorschlaghammer anschliessend vorsichtig zerrschlagen. Entsorgung der Rohre gemäss kantonaler Vorschrift. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.
Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular
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Self Test zur Bestimmung von Asbest in bituminösen Anstrichen |
Suva Factsheet "Asbesthaltige Rohrisolationen - Überblick"
Suva Factsheet "Rohre zerstörungsfrei demontieren, bituminöse Isolationsanstriche entfernen"