Teergebundene Korkdämmung
Bis Ende der sechziger Jahre wurden Pech- und teerhaltige Klebestoffe für eine Vielzahl von Anwendungen verwendet. So auch zur Herstellung von Korkplatten. Dabei wurde Korkrinde zu Granulat zermahlt und anschliessend zu Blöcken verarbeitet. Diese Korkerzeugnisse wurden z.B. für die Wärmedämmung von Kühlräumen eingesetzt und sind in der Regel stark PAK-haltig. Direkter Hautkontakt ist zu vermeiden. Wenn die Korkdämmungen festverklebt in bestehenden Räumen verbleiben, besteht in der Regel keine Notwendigkeit einer Sanierung. Wird die Dämmung jedoch entfernt oder bearbeitet, können die PAK-haltigen Kleber freigelegt werden. Zudem besteht die Gefahr, dass PAK-haltiger Staub freigesetzt wird. PAK-Verbindungen gehören zu den als Krebs erzeugend eingestuften Gefahrenstoffen. Sie können Leber- und Nierenschäden verursachen und zu Blutbildveränderungen führen. Zudem sind sie Erbgut verändernd, Frucht schädigend und beeinträchtigen die Fortpflanzungsfähigkeit. Von unsachgemässen Sanierungen ist daher dringend abzuraten.
Enfernung und Entsorgung von teerhaltigen Korkisolationen. Massnahmen gegen PAK Exposition: Notwendige Schutzausrüstung: Atemschutz Überdrucksyteme; Druckluftschlauchgeräte oder Gebläsefiltergeräte mindestens der Schutzstufe TH3P, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk EN374, TypA. Sämtliche Übergangsstellen z.B. zwischen Overal und Handschuhen müssen abgeklebt werden. Unterdruckhaltegeräte, Entstauber und Schleusen. Abtrennmaterial für Sanierungszone wie reissfeste Kunststofffolie, Holzlatten und Klebeband. Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H, Sicherheitsschuhe. Vorgehen: PAK-haltiges Material mit staubarmen Verfahren entfernen. Es dürfen keine Hitze erzeugende Arbeitsmittel eingesetzt werden, z.B. Heissluftfön oder offene Flammen. PAK-haltiges Material so verpacken, dass es beim Abtransport aus dem Arbeitsbereich kein Staub freisetzt. Z.B. in robuste Abfallsäcke, BigBags oder Container abpacken und gut verschliessen. Entsorgung gemäss kantonaler Vorschrift. Zur Nachreinigung werden die sanierten Flächen mit dem Industriesauger abgesaugt und glatte Flächen feucht aufgewischt. Die verwendeten Hilfsmittel fachgerecht säubern. Im Fall von Rückbauliegenschaften kann auf die Feinreinigung verzichtet werden. Hygieneregeln: Beim Ausziehen des Einwegschutzanzuges Schutzmaske weitertragen und darauf achten, dass die Kleider nicht verschmutzt werden. Die Reinigung das Atemschutzes muss organisiert sein und vor Ort erfolgen können. Waschgelegenheiten einrichten. Vor Pausen Hände waschen. die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Keine Esswaren und Getränke im Arbeitsbereich aufbewahren und konsumieren. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. Die Instandhaltung der Atemschutzgeräte muss gemäss Herstellerangaben regelmässig erfolgen. ACHTUNG: Es sind nur Firmen zu beauftragen, die über das qualifizierte Fachpersonal sowie über die erforderlichen Ausrüstungen verfügen.
Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular
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