Eisenbahnschwellen

Alte, mit Teeröl behandelte Bahnschwellen sind PAK-haltig. Sie wurden oft als kostengünstige Baumaterialie verwendet. Man findet sie z.B. als Gartenmöbel, als Hang und Lawinenverbauungen aber auch im Innenbereich von Wohnräumen, z.B. für Cheminéebalken, Sichtbalken usw. Da die Bahnschwellen zum Schutz vor Verrottung und Schädlingsbefall mit Teerölen druckimprägniert wurden, geben gebrauchte Bahnschwellen relativ flüchtige PAK ab, welche als Geruchsbelästigung empfunden werden. Die PAK sind schwer abbaubar und reichern sich in Lebewesen an. Bei Verwendung im Innenbereich oder bei regelmässigem Hautkontakten besteht ein Krebsrisiko. Die Verwendung von mit Teerölen behandelten Eisenbahnschwellen ist in der Schweiz, mit Ausnahme der Verwendung für Gleisanlagen, verboten. Details dazu im Blatt des BAFU: Abgabe- und Verwendungsverbote für Holz, das mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt worden ist.

Es besteht keine gesetzliche Sanierungspflicht für mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandeltes Holz, das vor 2012 einer Verwendung zugeführt wurde oder unter dem Grenzwert von 50 mg/kg liegt. Jedoch ist es in vielen Fällen empfehlenswert, bereits verbaute Schwellen zu ersetzen. Auch stark gealterte Bahnschwellen enthalten noch grosse Mengen an schadstoffreichem Teeröl. Zerfallende oder modernde Schwellen sind daher zu entsorgen. Sie dürfen nicht mit Bodenmaterial überdeckt oder vergraben werden. Das Verbrennen von teerölimprägnierten Bahnschwellen in Holzöfen, Cheminées oder im Freien ist verboten!

 

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEmpfohlene Vorgehensweise für die Beseitigung von PAK-haltigen Eisenbahnschwellen: Massnahmen gegen PAK Exposition: 

Der direkte Hautkontakt ist zu vermeiden. Es empfiehlt sich das Tragen von Handschuhe resistent gegen Chemikalien. Es ist verboten, Bahnschwellen in Restholz-, Altholz- oder anderen Holzfeuerungen, in Cheminées oder im Freien zu verbrennen. Bahnschwellen müssen als ganzes entsorgt werden, da beim Zerkleinern an den Schnittflächen vermehrt Teeröl austreten kann.

Einzelne Bahnschwellen können bei Annahmestellen für Altholzentsorgung oder der nächsten KVA entsorgt werden. Es empfiehlt sich, sich vorgängig über die Annahmebedingungen zu informieren. Grössere Mengen alter Bahnschwellen sind problematische Holzabfälle und müssen einem Entsorgungsunternehmen mit der Bewilligung zur Annahme von Abfällen mit VeVA/LVA-Code 17 02 98 zur fachgerechten Entsorgung übergeben werden.

 

Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Anfrage für eine Abklärung über PAK Gehalt in Eisenbahnschwellen