Asbest in Heizungsanlagen

 

Oft wurde als Brandschutzmassnahme im Kessel und Brenner von Heizungsanlagen Asbestdämmungen wie Asbestmatten, -kissen,  -schnüren und Dichtungen für die Hitzeisolation eingesetzt. In einigen Anlagen sind gelegentlich auch asbesthaltige Kleinteile vorhanden. Modelle mit Baujahr vor 1990 sind daher generell als asbesthaltig einzustufen. Beim Normalgebrauch in verschlossenem, unbeschädigtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr. Jedoch können beim Ausbau / Demontage des Gerätes, aber auch bereits bei Erschütterungen, grössere Expositionen entstehen. Völlig zu Unterlassen ist das Öffnen der Heizung. Freigesetzte Asbestfasern in Wohnräumen belasten die Raumluft über längere Zeit, da Einrichtungen wie Vorhängen, Lampenschirmen kontaminiert werden.

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEmpfohlene Vorgehensweise für Ausbau / Demontage von Heizungsanlagen mit Baujahr vor 1990. Massnahmen gegen Asbest Exposition: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. Variante 1: Die Heizungsanlage wird sorgfältig, komplett und intakt, luftdicht in Plastik abgepackt und in der Sanierungszone des Asbestsanierers eingeschleust und entsprechend fachgerecht demontieren und entsorgt. Variante 2: Die Heizungsanlage wird direkt vor Ort fachgerecht saniert. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. ACHTUNG: Die Zerrlegung und Sanierung der Heizungsanlage darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden.

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