Anstriche und Beschichtungen

In vielen Farb- und Lackanstrichen sowie in korrisionsschutz Beschichtungen wurde in den Jahren 1950 - 1975 PCB als Weichmacher beigemischt. Der direkte Hautkontakt ist zu vermeiden. PCB entwickeln Emissionen in der Umgebungsluft und können gesundheitsschädigend wirken. Für die Erforderlichkeit von Sanierungsmassnahmen ist die Objektnutzung, resp. der Aufenthalt in kontaminierten Räumen, entscheidend. Abhängig von der Innenraumbelastung sowie der Nutzung der Räumlichkeiten ist eine Raumluftmessung erforderlich. Bei Messungen eines Jahresmittelwerts von mehr als 2 ng/m3 bei Daueraufenthalt oder 6 ng/m3 bei Tagesaufenthalt sind Sanierungsmassnahmen erforderlich. Bei Um- und Rückbauarbeiten gelten die Vorgaben nach VVEA sowie der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert für PCB-haltige Stoffe von 50 ppm (mg/kg) bei der Entsorgung.

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEmpfohlene Vorgehensweise für die Entfernung PCB-haltigen Farbanstrichen. Massnahmen gegen PCB Exposition:

Die Aufnahme von PCB erfolgt über die Atmung, den Magen und über die Haut. Bei der Sanierung ist der direkte Hautkontakt und das Einatmen von Staub und Dämpfen zu vermeiden. Die notwendige Schutzausrüstung ist abhängig vom Umfang der Arbeiten. Bei Sanierungsarbeiten in geringem Umfang: Schutzmaske FFP3, Schutzbrille, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse M, Handschuhe resistent gegen Chemikalien, Sicherheitsschuhe. Bei Sanierungsarbeiten in grösserem Umfang: Schutzmaske A2/FFP3 oder Atemschutzgeräte, Schutzbrille, Chemieschutzoverall Typ 3, 4, 5, 6e, Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse M, Handschuhe resistent gegen Chemikalien, Sicherheitsschuhe. Ebenso ist das Vorgehen abhängig vom Umfang der Arbeiten. Als mögliche Variante empfiehlt sich das mechanischen Abfräsen unter Haube mit Absaugung oder ein wasserbasiertes Strahlverfahren. Generell gilt es Staubentwicklung und Erhitzungen zu verhindern. Werkzeug und Materialoberfläche dürfen sich nicht über 100 °C erwärmen. Eine Erhitzung vom PCB über 250°C würde zur Erzeugung hochgiftiger Dämpfe (PCDD/PCDF) führen. Staubentwicklungen werden unter Absaugen an der Quelle so gering wie möglich gehalten. Wenn notwendig sind staubdichte Einhausungen oder Abschottungen mit Unterdruck zu errichten. Das entfernte Material wird anschliessend in dicht schliessende Gebinde UN 2315 deponiert, gekennzeichnet und in einer Sonderabfallverbrennungsanlage SAVA fachgerecht entsorgt. Der Transport erfolgt nach VeVA 17 09 02 S. Nach abgeschlossener Arbeit müssen persönliche Schutzausrüstungen wie Helm, Schuhe usw. gut gereinigt und gewaschen werden. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. ACHTUNG: Es sind nur Firmen zu beauftragen, die über das qualifizierte Fachpersonal sowie über die erforderlichen Ausrüstungen verfügen.

Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Anfrage für eine Abklärung über PCB in Anstrichen und Beschichtungen durch Diagnostiker/in
tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Self Test zur Bestimmung von PCB in Anstrichen und Beschichtungen