Fussbodenbelag, Kleber nicht bituminös
Nicht bituminöse Kleber von Fussbodenbelägen, welche vor 1990 verlegt worden sind, können asbesthaltig sein. In intaktem, unbeschädigtem Zustand existiert keine Gesundheitsgefahr, da die Asbestfasern im Kleber festgebunden sind. Jedoch besteht beim Abschleifen des Klebers ein enormes Risiko von Asbestfaser Exposition.
Empfohlene Vorgehensweise für Entfernung und Entsorgung von nicht bituminösen Kleber in Gebäuden. Massnahmen gegen Asbestexposition: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone wird der Kleber mittels Schleifmaschine mit Direktabsaugung entfernt. Entsorgung der Staubsäcke gemäss den kantonalen Vorschriften. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Entfernung des Klebers werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt. Abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut.
Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular
Anfrage für eine Abklärung über Asbest in Fussbodenbeläge durch Diagnostiker/in | |
Self Test zur Bestimmung von Asbest in Fussbodenbeläge und Kleber |