Ältere Warmwasser Boiler mit Korkisolation
Oft wurden in Boilern Korkisolationen verwendet, welche PAK-haltig sind. Auch können Dichtungen mit Asbestfasern verbaut sein. Modelle mit Baujahr vor 1990 sind daher generell als Asbest und PAK-haltig einzustufen. In verschraubtem, unbeschädigtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr, jedoch können beim Demontieren oder Lösen der Verschraubungen grössere Expositionen entstehen. Der Asbestgehalt in den Dichtungen kann höchst unterschiedlich sein und sowohl in leicht- oder festgebundener Form vorhanden sein.
Empfohlene Vorgehensweise für Demontage und Entsorgung von Boilern mit Baujahr vor 1990. Massnahmen gegen Asbest und PAK Exposition:
Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. Den Boiler nicht öffnen, sondern komplett und intakt in einer Sanierungszone eines von der Suva anerkannten Asbestsanierers einschleusen und entsprechend fachgerecht demontieren und entsorgen.
Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular
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