Fussbodenbeläge, Kleber bituminös

 

Bituminöse Kleber von Fussbodenbelägen, welche vor 1990 verlegt worden sind, können asbesthaltig sein. Da der Asbest in der Materie festgebunden ist, besteht in intaktem, unbeschädigtem Zustand keine Gesundheitsgefahr. Jedoch kann beim Entfernen des Klebers eine Freisetzung von Asbestfasern nicht ausgeschlossen werden.

 

 

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEmpfohlene Vorgehensweise für  Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen, bituminösen Kleber in Gebäuden. Massnahmen gegen Asbestexposition: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503  / Suva Factsheet Nr. 33049. Achtung: Sanierung sollte nur durch instruierte Bauhandwerker oder von Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe. Benötigte Geräte: Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest, Schleifmaschine mit Direktabsaugung, Handschaber, Asbest-Benetzungsflüssigkeit, Asbest - Abfallsack mit Kennzeichnung. Vorbereitungen: Sicherstellen, dass keine Drittpersonen Zutritt zum Sanierungsbereich haben und mit Warnschilder entsprechend kennzeichnen. Um Kontaminationen zu vermeiden sämtliche Öffnungen zu angrenzenden Räumen schliessen. und für ausreichenden Luftwechsel, natürlich oder künstlich, im Sanierungsbereich sorgen. Vorgehen:  Boden mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen und Belag sorgfältig, möglichst bruchfrei entfernen. Belagsreste mit Spachtel abstossen und mit dem Industriesauger aufsaugen. Den entfernten Belag anschliessend in Asbest - Abfallsäcke abpacken, mit Klebeband gut verschliessen und sorgfältig in geschlossenen Mulden deponieren. Säcke nicht werfen und keine Schuttrutschen verwenden. Das Abschleifen des bituminösen Klebers erfolgt anschliessend mittels Schleifmaschine mit Direktabsaugung. Entsorgung der Sonderabfälle gemäss kantonaler Vorschrift. Nach abgeschlossener Demontage den Arbeitsbereich mit Industriesauger reinigen. Die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.

Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular

 

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Anfrage für eine Abklärung über Asbest in Fussbodenbeläge durch Diagnostiker/in
tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Self Test zur Bestimmung von Asbest in Fussbodenbeläge und Kleber

 

Suva Factsheet zum Entfernen von Belägen mit festgebundenem Asbest und bituminösem Kleber