Faserzementplatten- und Rohre

 

Faserzementplatten- und Rohre mit Herstellungsjahr vor 1990 müssen generell als asbesthaltig eingestuft werden. Der Asbestgehalt liegt in der Regel unter 15%. Die Fasern sind im Zement festgebunden und stellen daher keine unmittelbare Gefährdung dar. Bei Demontage oder Bruch des Materials können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen sind mechanische Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen usw. des Materials. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen.

 

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEntfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Faserzementplatten. Massnahmen gegen Asbestexposition. Generell ist mechanisches Bearbeiten wie bohren, schleifen sägen oder auch reinigen mit Hochdruckreiniger zu unterlassen. Empfohlene Vorgehensweise:

Faserzementplatten im Freien können mit der richtigen Schutzausrüstung und korrekter Vorgehensweise demontiert oder gereinigt werden. Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503 / Suva Dokument 84047 und Suva Factsheet 33031. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe. Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Asbest-Abfallsack mit Kennzeichnung, Asbest-Benetzungsflüssigkeit. Vorgehen:  Befestigungen wie Nägel, Schrauben, Haken usw. sowie, bei hohem Verwitterungsgrad, die Plattenoberflächen mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen. Platten nicht wegreissen, sondern Nägel und Schrauben vorsichtig herausziehen- drehen. Demontage ohne brechen des Materials. Platten unzerstört, sorgfältig deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss den kantonalen Vorschriften. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.

Faserzementplatten- und Rohre im Innenbereich: (z.B. Brandschutzplatten, Kabelkanäle usw.) Vorgehen wenn Demontage ohne Zerstörung des Materials möglich ist: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503, Suva Dokument 84024, Suva Dokument 84053, Suva Factsheet 33091. Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Schutzbrille, Industriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest. Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Asbest-Abfallsack mit Kennzeichnung, Asbest-Benetzungsflüssigkeit, Restfaserbinder. Vorgehen: Arbeitsbereich sichern. Zu demontierende Komponente wie Schalter, Geräte, Verschraubungen usw. mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit benetzen und vorsichtig demontieren, ohne brechen des Materials. Für ausreichend Luftwechsel (natürlich oder künstlich) sorgen. Trennen eines einzelnen Rohr- oder Kanalelements durch kontrolliertes Brechen: Element mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit benetzen, mit nassem Tuch umwickeln und mit einem Fäustelschlag trennen. Material unzerstört, sorgfältig deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss den kantonalen Vorschriften. Nach abgeschlossener Demontage den Arbeitsbereich mit Industriesauger reinigen und mit Restfaserbinder behandeln. Persönliche Schutzausrüstung wie Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.

ACHTUNG: Wenn Demontage nicht ohne Zerstörung möglich ist, darf Demontage / Sanierung nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden.

Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Anfrage für eine Abklärung über Asbest in Faserzementplatten durch Diagnostiker/in
tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Self Test zur Bestimmung von Asbest in Faserzementplatten

 

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