Brandschutzverkleidungen

 

Brandschutzverkleidungen mit Leichtbauplatten mit Herstellungsjahr vor 1990 sind stark asbesthaltig. >60%. Aufgrund des geringen Bindemittelgehalts können bereits durch Erschütterung oder thermische Einflüsse Asbestfasern freigesetzt werden. Bei Beschädigung oder Demontage besteht die Gefahr grosser Expositionen bei denen bis zu über 500'000 lungenfähigen Asbestfasern pro m3 Luft entstehen können.

 

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEntfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Leichtbauplatten. Massnahmen gegen Asbest Exposition: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H oder mittels Glove Bag. Innerhalb der Unterdruckzone oder Glove Bag werden die Platten vorsichtig entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt, welche gemäss den kantonalen Vorschriften entsorgt werden. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt.  Bei Demontage mittels Unterdruckzone abschliessende Schlussmessung durch ein unabhängiges Messinstitut.

Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular

 

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Anfrage für eine Abklärung über Asbest in Brandschutzverkleidungen durch Diagnostiker/in
tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpg Self Test zur Bestimmung von Asbest in Brandschutzverkleidungen