Asbesthaltige Deckenplatten
Asbesthaltige KMF-Pressplatten weisen in der Regel nur einen eher geringen Asbestgehalt auf. Jedoch sind die Fasern schwachgebunden und stellen daher eine Gefährdung dar. Beim Bearbeiten oder Entfenren des Materials, aber auch bei Reinigungsarbeiten, können Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen sind mechanische Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen usw. des Materials. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen.
Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Deckenplatten. Massnahmen gegen Asbest Exposition: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. ACHTUNG: Demontage / Sanierung darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden. Die Sanierung erfolgt in der Regel in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Innerhalb der Unterdruckzone werden die Deckenplatten vorsichtig entfernt und in Spezialsäcke abgefüllt. Entsorgung gemäss kantonaler Vorschrift. Der Transport erfolgt nach VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) mit Begleitschein für Sonderabfälle. Nach erfolgter Demontage werden die sanierten Flächen mittels Hochleistungs- Asbestsauger gereinigt und mit Restfaserbinder behandelt.
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