Teergebundene Korkdämmung

 

Bis Ende der sechziger Jahre wurden Pech- und teerhaltige Klebestoffe für eine Vielzahl von Anwendungen verwendet. So auch zur Herstellung von Korkplatten. Dabei wurde Korkrinde zu Granulat zermahlt und anschliessend mit Bitumen zu Blöcken verarbeitet. Diese Korkerzeugnisse wurden z.B. für die Wärmedämmung von Kühlräumen eingesetzt und sind in der Regel stark PAK-haltig. Direkter Hautkontakt ist zu vermeiden. Wenn die Korkdämmungen festverklebt in bestehenden Räumen verbleiben, besteht in der Regel keine Notwendigkeit einer Sanierung. Wird die Dämmung jedoch entfernt oder bearbeitet, können die PAK-haltigen Kleber freigelegt werden. Zudem besteht die Gefahr, dass PAK-haltiger Staub freigesetzt wird. PAK-Verbindungen gehören zu den als Krebs erzeugend eingestuften Gefahrenstoffen. Sie können Leber- und Nierenschäden verursachen und zu Blutbildveränderungen führen. Zudem sind sie Erbgut verändernd, Frucht schädigend und beeinträchtigen die Fortpflanzungsfähigkeit. Von unsachgemässen Sanierungen ist daher dringend abzuraten.

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEmpfohlene Vorgehensweise für die Beseitigung von PAK-haltigen Klebstoffen: Massnahmen gegen PAK Exposition: Notwendige Schutzausrüstung: Schutzmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit KapuzeIndustriestaubsauger mit Filter der Staubklasse H, Handschuhe resistent gegen Chemikalien, Sicherheitsschuhe. Vorgehen: Die Aufnahme von PAK erfolgt über die Atmung, den Magen und über die Haut. Bei der Demontage ist der direkte Hautkontakt und das Einatmen von Staub zu vermeiden. PAK-haltiges Material sollte generell mit staubarmen Verfahren entfernt werden. Das PAK-haltige Material während der Demontage wenn möglich kontinuierlich benetzen. Staubbelastete Bereiche sind räumlich abzutrennen. Arbeitsgeräte und Maschinen werden mit dem Industriesauger direkt abgesaugt. Je nach Situation empfiehlt es sich eine Unterdruckzone mit Personenschleuse zu errichten. PAK-haltiges Material anschliessend in robuste Abfallsäcke abpacken und mit Klebeband gut verschliessen. Entsorgung gemäss kantonaler Vorschrift. (In der Regel KVA). Zur Nachreinigung werden die sanierten Flächen mit dem Industriesauger abgesaugt und glatte Flächen feucht aufgewischt. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen. ACHTUNG: Es sind nur Firmen zu beauftragen, die über das qualifizierte Fachpersonal sowie über die erforderlichen Ausrüstungen verfügen.

Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular

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