Liftmotoren

 

Oft wurden bei Liftmotoren Bremsbeläge verwendet, welchen eine beträchtliche Menge Asbest (bis 42 % Anteil) beigefügt wurde. In einigen Geräten sind gelegentlich auch asbesthaltige Kleinteile vorhanden. Modelle mit Baujahr vor 1990 sind daher generell als asbesthaltig einzustufen. Beim Normalgebrauch in verschlossenem, unbeschädigtem Zustand besteht in der Regel keine Freisetzungsgefahr. Jedoch können beim Ausbau / Demontage des Motors, grössere Expositionen entstehen. Völlig zu Unterlassen ist das Öffnen des Motors.

 

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgEmpfohlene Vorgehensweise für Ausbau / Demontage von Liftmotoren mit Baujahr vor 1990. Massnahmen gegen Asbest Exposition: Demontage nach EKAS Richtlinie Nr. 6503. Variante 1: Der Liftmotor wird direkt vor Ort fachgerecht saniert. Die Sanierung erfolgt in einer vorgängig errichteten Unterdruckzone mit Dekontaminationsschleusen und Filteranlagen der Staubklasse H. Variante 2: Kleinere Liftmotoren können sorgfältig, komplett und intakt, luftdicht in Plastik abgepackt werden und in einer Sanierungszone eines von der Suva anerkannten Asbestsanierers eingeschleust und werden entsprechend fachgerecht demontiert und entsorgt. ACHTUNG: Die Zerrlegung des Motors und Sanierung der Bremsbeläge darf nur durch eine von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmung ausgeführt werden.

Für Beratung oder bei Unklarheiten oder Unsicherheit empfehlen wir die Kontaktaufnahme: info@bauschadstoffe.ch oder Kontaktformular