Brunnen- und Waschtröge, Blumenkisten aus Asbestzement

 

Faserzementprodukte mit Herstellungsjahr vor 1990 müssen generell als asbesthaltig eingestuft werden. Der Asbestgehalt liegt in der Regel unter 15%. Die Fasern sind im Zement festgebunden und stellen daher keine unmittelbare Gefährdung dar. Bei Demontage oder Bruch des Materials können jedoch Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen sind mechanische Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen usw. des Materials. Bei solchen Arbeiten besteht die Gefahr von Exposition in erheblichen Mengen.

 

tl_files/bauschadstoffe/bilder/Allgemein/nur_logo_thumb.jpgReinigung, Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Faserzementprodukten. Massnahmen gegen Asbestexposition. Empfohlene Vorgehensweise: Faserzementprodukte können mit der richtigen Schutzausrüstung und korrekter Vorgehensweise demontiert oder gereinigt werden:  Notwendige Schutzausrüstung: Feinstaubmaske FFP3, Einwegschutzanzug Kategorie 3 Typ 5/6 mit Kapuze, Handschuhe, Abpackungs- und Verbrauchsmaterial: Asbest-Abfallsack mit Kennzeichnung, Asbest-Benetzungsflüssigkeit. Vorgehen: Generell ist mechanisches Bearbeiten wie bohren, schleifen, sägen oder auch reinigen mit Hochdruckreiniger zu unterlassen. Befestigungen wie Nägel, Schrauben, Haken usw. sowie, bei hohem Verwitterungsgrad, die Materialoberflächen mit Asbest-Benetzungsflüssigkeit besprühen. Material nicht wegreissen, sondern Nägel und Schrauben vorsichtig herausziehen- drehen. Demontage ohne brechen des Materials. Gesamte Produkte unzerstört, sorgfältig deponieren und fachgerecht entsorgen gemäss den kantonalen Vorschriften. Nach abgeschlossener Arbeit die persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Schuhe usw. gut abwaschen. Einweg Schutzmasken/Anzug nur einmal benutzen und anschliessend entsorgen.

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